Wer muss eine Gewerbeanzeige vornehmen?


Eine Gewerbeanzeige muss durch den Gewerbetreibenden erfolgen.

Das ist bzw. sind:

bei einem Einzelunternehmer der Inhaber
bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung die GmbH, vertreten durch die vertretungsberechtigten Geschäftsführer
bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
einer offenen Handelsgesellschaft (OHG),
einer Kommanditgesellschaft (KG)
die geschäftsführenden Gesellschafter