Wer muss eine Gewerbeanzeige vornehmen?
Eine
Gewerbeanzeige muss durch den Gewerbetreibenden erfolgen.
Das ist bzw. sind:
bei einem Einzelunternehmer | der Inhaber |
bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung | die GmbH, vertreten durch die vertretungsberechtigten Geschäftsführer |
bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(GbR), einer offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft (KG) |
die geschäftsführenden Gesellschafter |